Buchhaltung, Lohnbuchhaltung (auch Baulohn) und Jahresabschluss

Buchhaltung

Die Steuerberatung Frackmann richtet für Ihr Unternehmen die Buchhaltung ein oder übernimmt die Buchhaltung. Die versierten Mitarbeiter in der Steuerkanzlei erledigen Ihre Buchhaltung zeitnah. Pünktlich erhalten Sie ihre Umsatzsteuervoranmeldung.  Mit einer aktuell geführten Buchhaltung und der monatlichen betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA)

  • behalten Sie die Liquidität und die Ertragssituation des Unternehmens im Blick,
  • erkennen Sie eher mögliche Defizite bei der Preiskalkulation,
  • erhalten Sie die Möglichkeit, die Steuerbelastung bezogen auf das Betriebsergebnis rechtzeitig zu gestalten.

Die Offene-Posten-Buchhaltung ist ein wichtiges Instrument für ein gut funktionierendes Mahnwesen im Unternehmen. Zu viele offene Forderungen und zu viele Verbindlichkeiten können die Liquidität des Unternehmens empfindlich stören. Ein gut organisiertes Mahnwesen verhindert, dass Forderungen verjähren.

 

Jahresabschluss

Jedes Unternehmen muss am Ende eines Wirtschaftsjahres den Jahresabschluss erstellen. Zusätzlich kann auch eine Handelsbilanz erstellt werden. Der Jahresabschluss ist die Grundlage zur Besteuerung des Unternehmens während die Handelsbilanz im Handelsregister veröffentlicht wird. Der Jahresabschluss ist zugleich eine wichtige Informationsquelle für die Bank, Kapitalgeber und Lieferanten.

Mit dem Jahresabschluss wird die Buchhaltung für das Geschäftsjahr abgeschlossen. Er gibt Auskunft  zur  finanziellen Situation des Unternehmens und zum Unternehmenserfolg. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (GUV) und wird bei Kapitalgesellschaften um Anhang und Lagebericht ergänzt.

Auch bei der Erstellung des Jahresabschlusses gibt es Gestaltungsspielräume:

  • Welches Ausfallrisiko besteht bei den Forderungen?
  • Müssen Rückstellungen gebildet werden?
  • Wie sollen Abschreibungen vorgenommen werden?

Freiberufler und Kleinunternehmer können statt des Jahresabschlusses die einfachere Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) beim Finanzamt einreichen.

 

Lohnbuchhaltung und Baulohn

Die Lohnbuchhaltung ist wegen der ständigen Änderungen im Steuerrecht, im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht sehr komplex. Der Umfang der Berichtspflichten und die regelmäßige Überprüfung der Lohnabrechnung durch die Sozialversicherungsträger werden als Last empfunden. Geltende Tarifverträge, Regelungen zu Überstunden und Bereitschaftsdienste, Arbeitszeitkonten und individuelle Vereinbarungen zum Lohn müssen bei der korrekten Lohnabrechnung ebenfalls berücksichtigt werden. Vermeiden Sie Konflikte im Unternehmen und geben Sie die Lohnbuchhaltung in professionelle Hände. Das Steuerbüro Frackmann erstellt für Unternehmen im Großraum Dortmund, u.a. in Bönen, Fröndenberg, Holzwickede; Kamen, Lünen, Unna und Werne, die Löhne und Gehälter  pünktlich und korrekt.

Die vielen zusätzlichen Regelungen und Vereinbarungen im Baugewerbe machen die Entgeltabrechnung besonders kompliziert.  Flexible Arbeitszeitkonten, Saison-Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Auswärtstätigkeiten, Einsatzwechseltätigkeiten müssen bei der korrekten Berechnung des Baulohns beachtet werden. Unser Steuerbüro erledigt zuverlässig alle notwendigen Arbeiten für die Lohnabrechnung und für den Baulohn und übernimmt die Meldungen an die Sozialversicherungen, Unterstützungskassen und Finanzämter.

Leistungskatalog Buchhaltung, Lohnbuchhaltung, Baulohn und Jahresabschluss

  • Erstellung der vollständigen Finanzbuchhaltungsunterlagen
  • Erstellung der monatlichen Lohnbuchhaltung mit Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung von Zwischenbilanzen
  • Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR)
  • Erstellung der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) im Haus
  • Baulohnabrechnung für Bauhaupt- und Baunebengewerbe
  • Abrechnung von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld
  • Beratung zur betrieblichen Altersversorgung
  • Finanzbuchführung mit speziellen Branchenlösungen